#1

Zollbestimmungen

in Hardware 29.12.2017 12:52
von Jürgen (gelöscht)
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Wenn Sie hier auf Links zu eBay klicken und einen Kauf tätigen, kann dies dazu führen, dass diese Website eine Provision erhält.

Servus,
ich habe Werbung: diesen Schlitten entdeckt und finde ihn für meine Art der Fotografie (Spinnen und Insekten) von der Beschreibung her ganz gut, der Preis sagt mir auf jedem Fall zu.
Jetzt eine Frage in die Runde.
Hat wer eine Ahnung wie die Zollbestimmungen sind. Ich habe im Hinterkopf, dass bei einem Warenwert unter 20€ keine Zollgebühren fällig sind, über diese Betrag dann schon?
Kann wer was dazu sagen?
Vielleicht hat ja schon einer Erfahrungen mit diesem Makroschlitten?

Grüße Jürgen


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#2

RE: Zollbestimmungen

in Hardware 29.12.2017 13:16
von witweb | 705 Beiträge

Hallo Jürgen, guckst du hier:

Zoll - Alles zu Internetbestellungen

Grüße
Michael

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#3

RE: Zollbestimmungen

in Hardware 29.12.2017 13:25
von stekki | 2.934 Beiträge

Jürgen, bei dem Preis wird der Zoll mitspielen, es sei denn, der Verkäufer in China setzt den Preis auf 19,50 US-Dollar *lach*

Im Ernst. Ist mir jetzt schon mehrfach bei Käufen (ebay) von Waren aus China so ergangen, dass der Absender für den Zoll den Preis reduziert angegeben hat. Die Rechnung selbst (per PDF-E-Mail) kam dann mit der korrekten Summe.


VG Ekkehard
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#4

RE: Zollbestimmungen

in Hardware 29.12.2017 15:35
von Jürgen (gelöscht)
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Ok, danke für eure Rückmeldungen.

Welche Probleme könnten im schlimmsten Fall auftreten? Das ich die Sendung auf irgend einem Zollamt abholen muss und den Aufschlag mitbezahlen, das wären dann insgesamt 65,44€. Ich hab da keine Ahnung, hatte bis jetzt solche Bestellungen noch nicht.

Jürgen


zuletzt bearbeitet 29.12.2017 15:37 | nach oben springen

#5

RE: Zollbestimmungen

in Hardware 29.12.2017 17:18
von stekki | 2.934 Beiträge

Du bezahlst doch wie immer bei Ebay und der Rest ergibt sich einfach. Entweder der Zoll beschäftigt sich damit oder nicht. In beiden Fällen bekommst du Nachricht.


VG Ekkehard
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#6

RE: Zollbestimmungen

in Hardware 31.12.2017 10:18
von denju | 121 Beiträge

Hallo,
solche kleinen Artikel werden Häufig als Brief-/Warensendung mit dem Vermerk "Geschenk" versendet. Meistens schlüpfen diese Sendungen einfach so durch, ohne dass man nachzahlen muss.
Bei teureren Artikeln wirst du vom Verkäufer aufgefordert eine Telefonnummer zu hinterlegen, damit sich der Zoll bei dir melden kann. Dieser möchte von dir dann eine Rechnung haben, welche du per E-Mail als PDF senden musst. Dann sind 19% Einfuhrumsatzsteuer fällig. Unter 150€ herrscht Zollfreiheit. Es wird also kein Zoll berechnet.

Bei deinem Schlitten müsstest du im schlimmsten Fall bummelig 11€ nachzahlen.

Ich werde mir diesen Schlitten übrigens auch bald bestellen.

Viele Grüße


zuletzt bearbeitet 31.12.2017 10:19 | nach oben springen

#7

RE: Zollbestimmungen

in Hardware 31.12.2017 10:38
von stekki | 2.934 Beiträge

Bei mir bevorzuge ich immer ein Produkt von Novoflex.

In diesem Falle ein Castell-Q... und für den Feinantrieb: Feinjustage-Griff/Feintrieb CAST-FINE

Die Kamera ist auf einem langen L-Winkel montiert, der viel Spielraum nach links und rechts in der Klemme erlaubt, so dass ein Kreuzschlitten nicht nötig ist.
Für den eigentlichen Stacking-Vorgang (Vorschub) ist ein Kreuzschlitten nicht erforderlich. Draußen sowieso nicht, da man dort die Einstellungen mit dem Stativ (Kugelkopf etc.) ausführt.

Bei schweren Kamera/Objektiv-Kombis, die in ihrer Einstellung nach unten geneigt sind, ist das Gewicht auch noch zu beachten, dass der Schlitten dann nicht deshalb durchrutscht.


VG Ekkehard
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#8

RE: Zollbestimmungen

in Hardware 31.12.2017 10:43
von stekki | 2.934 Beiträge

Zoll - Gebühren - Steuern bei Importen aus China: http://www.import-shopping.de/zoll-und-s...na-bestellungen


VG Ekkehard
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#9

RE: Zollbestimmungen

in Hardware 31.12.2017 10:54
von Adalbert (gelöscht)
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Hallo zusammen,
Sirui K-30X, knapp unter 150 Euro kam aus China zollfrei.
Aus Südkorea, Singapur, Thailand und Philippinen alles immer verzollt.
Danke und Gruß,
ADi

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#10

RE: Zollbestimmungen

in Hardware 31.12.2017 11:13
von Adalbert (gelöscht)
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Hallo Ekki,
den Castel-Q habe ich auch, mich stört aber, dass er für Linkshänder gebaut ist.
Wenn ich die große Positionierungs- Schraube rechts habe, dann ist die kleine Schraube für die Befestigung der Schnellwechselplatte nicht zugänglich.

BTW, ich habe den Schlitten nur wegen der blauen Farbe gekauft :-)
Der chinesische Schlitten steht aber auch auf meiner Kaufliste.

Danke und Gruß, ADi


zuletzt bearbeitet 31.12.2017 11:19 | nach oben springen

#11

RE: Zollbestimmungen

in Hardware 31.12.2017 11:51
von stekki | 2.934 Beiträge

Zitat von Adalbert im Beitrag #10
den Castel-Q habe ich auch, mich stört aber, dass er für Linkshänder gebaut ist.
Wenn ich die große Positionierungs- Schraube rechts habe, dann ist die kleine Schraube für die Befestigung der Schnellwechselplatte nicht zugänglich.


Das ist kontruktiv so... die größere Schraube ist links. Ja wenn die Feinmotorik mit der linken Hand nicht geht, hast Du ein Problem. Aber sind wir nicht alle beidhändig unterwegs?
Bin gespannt auf das China-Teil - beim Gewicht gibt es keinen großen Unterschied zum Castel-Q und es scheint auch massiv CNCgefräßt zu sein.


VG Ekkehard
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#12

RE: Zollbestimmungen

in Hardware 31.12.2017 12:54
von Jürgen (gelöscht)
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Ich besitze den Novoflex Castel -L Schlitten, der aber als Dauerlösung auf meinem maschinellen Werkstatt-Kreuzschlitten zur Grobeinstellung montiert ist. Somit brauche ich einen anderen für die Outdoor-Fotografie. Der Preis China-Novoflex Castel-Q ist schon ein Unterschied und ich denke mir, dass ich mit der Spindelausführung der Chinesen feinere Schritte fahren kann, mein Castel-L ist doch etwas grob, kenne aber den Castel-Q nicht.

Aufgrund eurer Ausführungen zw. Einfuhrzoll werde ich mir das Teil heute noch bestellen.

Hoffe es klappt alles und wenn das Teil dann im Einsatz ist, werde ich berichten.

Einen guten Rutsch euch Allen!

Jürgen

Teil ist bestellt, habe eben mit paypal 54,99€ überwiesen, der Schlitten sollte lt. Beschreibung zwischen dem 17.01-28.02.2018 eintreffen, bin gespannt.


zuletzt bearbeitet 31.12.2017 12:58 | nach oben springen

#13

RE: Zollbestimmungen

in Hardware 04.01.2018 12:05
von stekki | 2.934 Beiträge

Betrug Steuern beim Zoll - hier aktuell: http://www.tagesschau.de/wirtschaft/amazon-china-101.html


VG Ekkehard
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#14

RE: Zollbestimmungen

in Hardware 04.01.2018 14:20
von witweb | 705 Beiträge

Naja, ist schon klar. Wenn man die China-Sachen über Amazon kauft, läuft das zumindest an dieser Stelle am Zoll vorbei. Und ob die Händler USt. abführen oder nicht, bekommt der Kunde nicht mit. Er freut sich nur über den niedrigen Preis...

Beim Direktimport, worüber wir hier reden, gehen die Sachen ja in jedem Fall durch den Zoll. Der treibt dann gegebenenfalls die Umsatzsteuer beim Empfänger ein.
So wäre es normal, wenn die Rechnungen stimmen und der Zoll nicht überlastet ist...
Ich denke, da wird sich wohl nichts ändern.

Gruß
Michael


zuletzt bearbeitet 04.01.2018 14:20 | nach oben springen

#15

RE: Zollbestimmungen

in Hardware 18.01.2018 08:52
von Jürgen (gelöscht)
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Der Schlitten ist gestern bei mir angekommen, ohne Probleme!
Er macht auf mich einen grunsoliden Eindruck, getestet habe ich ihn aber noch nicht.
Testbericht folgt bei Gelegenheit!
Grüsse Jürgen

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